Die Verordnung (EU) 2023/2055 der Kommission, auch bekannt als "Beschränkung von Mikroplastik", trat am 17. Oktober 2023 in Kraft. Diese Verordnung schränkt synthetische Polymer-Mikropartikel ein, die Produkten oder Gemischen absichtlich zugesetzt werden.

Zur Unterstützung der Umsetzung European Commission die European Commission einen Leitfaden für Interessengruppen und member states erstellt. Der Leitfaden besteht aus drei Teilen:
• Teil I: Eine leicht verständliche Übersicht über die Bestimmungen und die beabsichtigte Umsetzung der Beschränkung.
• Teil II: Ein Abschnitt mit „Fragen und Antworten”, in dem Antworten auf Anfragen von EU-Ländern und Interessengruppen zusammengestellt sind.
• Teil III: Anhänge mit Entscheidungsbäumen und Beispielen für Grenzfälle.
Während Teil I bis zum dritten Quartal 2025 in 22 Amtssprachen der EU übersetzt wird, ist eine Übersetzung der Teile II und III nicht geplant. Der Leitfaden, der in Zusammenarbeit mit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) und member states erstellt wurde, wird regelmäßig auf der Grundlage von Rückmeldungen zur praktischen Umsetzung aktualisiert.

Zukünftige Aktualisierungen des Leitfadens werden von ECHA veröffentlicht. Bei Fragen zum Erläuterungsleitfaden oder zur Beschränkung von Mikroplastik werden Interessengruppen gebeten, sich an ECHA die für die Umsetzung von REACH eingerichteten nationalen Helpdesks zu wenden.

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