Am 6. Mai 2025 European Commission die European Commission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/831, mit der die Union die von Innovative Water Care Europe SAS gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eingereichte Biozidproduktfamilie „AWPF Calcium Hypochlorite BPF“ zuließ. Diese Produktfamilie – klassifiziert unter den Produkttypen 2, 4 und 5 – enthält aktives Chlor, das aus Calciumhypochlorit freigesetzt wird, und ist für die Verwendung in der gesamten EU zugelassen, gültig vom 26. Mai 2025 bis zum 30. April 2035. Deutschland beantragte und erhielt gebietsspezifische Anpassungen der Zulassung des Produkts für die Verwendungszwecke 4 und 5 (Trinkwasserdesinfektion) auf der Grundlage der Einhaltung seiner nationalen Trinkwasserverordnung (TrinkwV), mit der die Richtlinie (EU) 2020/2184 umgesetzt wird. Deutschland führte Gründe der öffentlichen Gesundheit, der Umwelt und der Politik an, insbesondere hinsichtlich Diskrepanzen bei den Anwendungsmethoden, Konzentrationsanforderungen und Zulassungen von Inhaltsstoffen. Die Kommission akzeptierte die Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) für eine Langzeitstabilitätsprüfung für ein Meta-SPC als Bedingung für die weitere Marktverfügbarkeit. Das Produkt erfüllt alle erforderlichen Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012, und seine Unionszulassung erhält die Nummer EU-0027464-0000. Wichtige Angaben zur Produktzusammensetzung: -Aktives Chlor (aus Calciumhypochlorit): 40,3–65 % (w/w) -Calciumhypochlorit (Freisetzer): 62–100 % (w/w) -Calciumdihydroxid (nicht aktiv): 0–11 % (w/w) Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft (d. h. am 26. Mai 2025).
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