Die European Commission neue Leitlinien und Vereinfachungsmaßnahmen angekündigt, um die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) zu erleichtern, die Ende 2025 in Kraft treten soll. Diese Aktualisierungen zielen darauf ab, den Verwaltungsaufwand um schätzungsweise 30 % zu reduzieren und damit auf Rückmeldungen von Member States, Industrie und globalen Partnern zu reagieren. Zu den wichtigsten Änderungen gehören die Möglichkeit für große Unternehmen, Sorgfaltserklärungen wiederzuverwenden, die Einreichung von Berichten auf jährlicher Basis anstelle von versandbezogenen Berichten und die Erlaubnis für Gruppenvertreter, Berichte im Namen mehrerer Unternehmen einzureichen. Die aktualisierten Leitlinien und FAQ sollen die Einhaltung der Vorschriften klarstellen, eine einheitliche Anwendung in der gesamten EU gewährleisten und Händler und Betreiber unterstützen. Ein neuer delegierter Rechtsakt, der derzeit zur Konsultation vorliegt, präzisiert die Produktkategorien im Anwendungsbereich der Verordnung. Ein Benchmarking-System für die Bewertung des Länderrisikos wird bis zum 30. Juni 2025 folgen. Um die Umsetzung zu unterstützen, hat die Kommission die Einbindung der Interessengruppen intensiviert und über 300 Sitzungen und 50 Schulungs-Webinare veranstaltet, während sie gleichzeitig die globale Unterstützung durch die mit 86 Millionen Euro dotierte Initiative „Team Europe“ ausgebaut hat. Die EUDR beeinflusst bereits vor ihrer vollständigen Anwendung die Lieferketten und fördert handelsfreundliche Praktiken ohne Entwaldung.
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