Am 6. Mai 2025 European Commission die European Commission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/834, mit der der CGV Chlorgas Vertriebs GmbH gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Unionszulassung (Nr. EU-0028952-0000) für das einzelne Biozidprodukt „Chlor“ erteilt wurde. Das Produkt fällt unter die Produkttypen 2 und 5 gemäß Anhang V der Verordnung und enthält aktives Chlor, das aus Chlor in einer Konzentration von 100 % (w/w) freigesetzt wird. Der Antrag wurde ursprünglich am 20. Dezember 2018 gestellt und von Slowenien als zuständige Behörde bewertet. Nach Abschluss des Bewertungsverfahrens durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) wurde das Produkt als konform mit Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 und als für eine Unionszulassung geeignet eingestuft. Die Unionszulassung gilt vom 26. Mai 2025 bis zum 30. April 2035, wobei für die Verwendung 3 innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets angepasste SPC-Bedingungen gelten. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (d. h. am 26. Mai 2025) in Kraft. Produktinformationen (gemäß Anhang): -Produktname: Chlor -Produkttyp(en): PT 02 (Desinfektionsmittel und Algizide, die nicht zur direkten Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind) und PT 05 (Trinkwasserdesinfektionsmittel) -Zulassungsnummer: EU-0028952-0000 -Wirkstoff: Aus Chlor freigesetztes aktives Chlor (100 % w/w) -Freisetzungsmittel: Chlor (100 % w/w)

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Europäische Union
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EU-27
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European Commission (EC)
Desinfektionsmittel