Deutschland hat der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) offiziell einen Vorschlag zur Aktualisierung der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) von Trifluoressigsäure (TFA) gemäß der CLP vorgelegt. Der Vorschlag, der nun bis zum 25. Juli 2025 zur öffentlichen Konsultation steht, empfiehlt, TFA als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B) einzustufen und es unter Verweis auf langfristige Umweltrisiken sowohl als PMT (persistent, mobil, toxisch) als auch als vPvM (sehr persistent, sehr mobil) anzuerkennen. Weitere Änderungen umfassen die Einstufung der Inhalationstoxizität von TFA in Kategorie 3 und die Einführung zusätzlicher Gefahrenhinweise (EUH450, EUH451, EUH071), um die Gefahren für die Atemwege und die Umwelt widerzuspiegeln. Diese vorgeschlagenen Änderungen stehen im Einklang mit der Chemikalienstrategie der EU für Nachhaltigkeit. TFA wird häufig bei der Herstellung von fluorierten Arzneimitteln, Pestiziden und Feinchemikalien verwendet. Die Neuklassifizierung könnte erhebliche Auswirkungen auf die Lieferketten haben und Aktualisierungen der Sicherheitsdatenblätter, Etiketten, Transportdokumente und der Einhaltung REACH erforderlich machen. Der Vorschlag könnte sich auf verschiedene Sektoren auswirken – insbesondere auf die Pharma-, Chemie- und Landwirtschaftsbranche –, indem er die Aufsicht verschärft und die Nachhaltigkeitsziele vorantreibt. Interessengruppen werden aufgefordert, sich an der Konsultation zu beteiligen, indem sie vor Ablauf der Frist im Juli wissenschaftliche Daten oder Rückmeldungen aus der Praxis einreichen.
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