Am 28. März 2025 hat das Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie (METI) die „Richtlinien für die Herstellung von Mengen bestimmter chemischer Stoffe der Klasse II und Produkten, die bestimmte chemische Stoffe der Klasse II enthalten [Ausgabe 2025]” veröffentlicht. Diese Leitlinien enthalten Anweisungen für die Einreichung von Meldungen für diejenigen, die bestimmte chemische Stoffe der Klasse II gemäß dem Gesetz über die Prüfung chemischer Stoffe und die Regulierung ihrer Herstellung usw. herstellen oder importieren. Dieses Dokument hebt wichtige Punkte hervor, die beim Ausfüllen des Formulars zu beachten sind, wie z. B. die Art und Weise der Einreichung und des Ausfüllens des Meldeformulars, die Art und Weise der Einreichung einer Meldung, die Art und Weise des Ausfüllens der einzelnen Formulare, die Personen, die das Meldeformular einreichen müssen, die zu meldenden Punkte, die eine Änderungsmeldung erfordern, sowie die Meldefrist und die Meldeverfahren. Dieses Dokument listet auch die Produkte auf, für die eine Meldung der geplanten Einfuhrmenge usw. erforderlich ist, wenn es sich um bestimmte chemische Stoffe der Klasse II handelt. Dieser Leitfaden tritt am 1. April 2025 in Kraft.

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