Am 20. Januar 2025 eröffnete die japanische Behörde für Verbraucherangelegenheiten ein öffentliches Stellungnahmeverfahren (Vorschlag Nr. 235110012) zu einer teilweisen Überarbeitung der Lebensmittelsicherheitsstandards, insbesondere der Mitteilung Nr. 91 des Kabinettsbüros von Reiwa 7. Der Vorschlag konzentrierte sich auf die Einführung von Sicherheitsaudits für Utensilien, Behälter und Verpackungsmaterialien sowie auf aktualisierte Maßnahmen zur Handhabung spezifizierter chemischer Substanzen der Klasse I gemäß Artikel 18(1) des Lebensmittelhygienegesetzes. Die Konsultationsphase endete am 20. Februar 2025, wobei 22 öffentliche Stellungnahmen eingereicht wurden. Die Ergebnisse, die am 28. April 2025 veröffentlicht und verkündet wurden, zeigen, dass aufgrund der eingegangenen Rückmeldungen keine Änderungen vorgenommen wurden. Die ausführliche Begründung und die Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen sind als PDF-Dokumente verfügbar. Dieser Prozess folgte den im Verwaltungsverfahrensgesetz festgelegten Verfahren, um die Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit an Aktualisierungen von Rechtsvorschriften zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.

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