Am 23. April 2025 veröffentlichte das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MHLW) einen Aufruf zur Stellungnahme zum Entwurf einer Änderung der Technischen Richtlinien für die Anwendung von Konzentrationsstandards zur Verhütung von Gesundheitsgefahren durch chemische Substanzen. Diese Änderung erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Gesetz Nr. 57 von 1972) und zielt darauf ab, die bestehenden Konzentrationsstandards für chemische Substanzen am Arbeitsplatz zu aktualisieren, um die Gesundheit der Arbeitnehmer besser zu schützen. Die Frist für Stellungnahmen läuft bis zum 22. Mai 2025. Die wichtigsten Details der vorgeschlagenen Änderungen sind: 1. Neu festgelegte Standards: Für 78 Substanzen werden neue Konzentrationsstandards festgelegt. Die Messmethoden für diese Stoffe werden ebenfalls in Anhang 1 der Richtlinien aufgenommen. 2. Stoffe ohne festgelegte Standards: Für zwei Stoffe, 2-Nitropropan und Bromethylen, können aufgrund ihrer eindeutigen Karzinogenität keine Konzentrationsstandards festgelegt werden. Diese Stoffe werden in Anhang 2 mit dem Vermerk aufgeführt, dass keine Konzentrationsstandards festgelegt werden können. 3. Änderungen bei Butylacetat: Sekundäres Butylacetat wird in die bestehende Liste von Butylacetat in Anhang 1 und Anhang 2 aufgenommen. 4. Streichung von Triphenylphosphat: Triphenylphosphat wird aus Anhang 1 und Anhang 2 gestrichen, nachdem es aus den Risikobewertungszielen in der Kabinettsverordnung zur teilweisen Änderung der Durchführungsverordnung zum Gesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und der Ministerialverordnung von 2025 ausgeschlossen wurde. Nachfolgend sind einige der Stoffnamen aufgeführt, die am 1. Oktober 2025 in Kraft treten: Ethylacrylat; Normales Butylacrylat (weggelassen); 3-Amino-1H-1,2,4-Triazol (auch bekannt als Amitriazol); Alpha-Methylstyrol; Isopren usw. - Nachfolgend sind einige der Stoffnamen aufgeführt, die am 1. Oktober 2026 in Kraft treten: 2-Ethylhexylacrylat-Feststoffsammelverfahren; 2-Hydroxypropylacrylat; 2-Amino-2-methyl-1-propanol; Isooctanol; N-Isopropylaminophospho-O-ethyl-O-(3-methylphenyl); 1-Ethoxy-2-propanoat usw. -Die Streichung von Triphenylphosphat aus der Liste tritt am 1. April 2027 in Kraft.
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