Der Gesetzentwurf A06500 wurde vom Abgeordneten Vanel in der New York State Assembly eingebracht und an den Ausschuss für Umweltschutz weitergeleitet. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen des Umweltschutzgesetzes vor, um die Herstellung und den Verkauf von Konsumgütern zu verbieten, die mehr als 90 mg Blei enthalten, sofern sie nicht eindeutig mit einem Warnhinweis gekennzeichnet sind. Er definiert wichtige Begriffe wie „Konsumgut“, „Kinderprodukt“ und „Einzelhändler“ und ermöglicht private Klagerechte gegen Verstöße, wobei bestimmte kleine Hersteller und Secondhand-Verkäufer ausgenommen sind.

Der Gesetzentwurf sieht Ausnahmen für Produkte vor, bei denen Blei für die Funktion des Produkts unerlässlich ist und es keine sichereren Alternativen gibt. Außerdem wird klargestellt, dass Einzelhändler nur dann haftbar sind, wenn sie wissentlich nicht konforme Produkte verkaufen. Die vorgeschlagene Gesetzgebung zielt darauf ab, den Verbraucherschutz zu stärken und die Risiken der Bleiexposition, insbesondere für Kinder, zu verringern. Das Gesetz tritt 180 Tage nach seiner Verabschiedung in Kraft.

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