Die Environmental Protection and Management (Hazardous Substances) (Amendment No. 2) Regulations 2025, die unter der Autorität des Environmental Protection and Management Act 1999 erlassen wurden, traten am 24. März 2025 in Kraft. Die wichtigste Änderung aktualisiert Vorschrift 17 der Environmental Protection and Management (Hazardous Substances) Regulations.

Die überarbeitete Verordnung stellt klar, dass eine Person befugt ist, Gefahrstoffe zu lagern, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllt:
* Sie besitzt eine Genehmigung zur Lagerung und Verwendung des Gefahrstoffs.
* Sie verfügt über eine Lizenz gemäß Abschnitt 22 des Gesetzes für den Umgang mit Gefahrstoffen.
* Der Stoff fällt unter die im zweiten Anhang des Gesetzes aufgeführten Ausnahmen oder ist in den dort aufgeführten Stoffen enthalten.
Die Aktualisierung zielt darauf ab, einen strafferen und klareren Ansatz für den Umgang mit gefährlichen Stoffen zu gewährleisten und gleichzeitig die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Die Verordnungen wurden am 17. März 2025 von Lee Chuan Seng, dem Vorsitzenden der nationalen Umweltbehörde von Singapur, erlassen.

Nachrichten Region:
ASEAN
Nachrichtenmarkt:
Singapur
Nachrichten Tags:
Kanadisches Gesetz zum Schutz der Umwelt
Gefährliche Stoffe
Nationale Umweltbehörde