Ab dem 1. Juli 2025 gilt in der Schweiz ein landesweites Verbot von Bisphenol A (BPA) und anderen gefährlichen Bisphenolen in Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM) im Rahmen einer überarbeiteten FCM-Verordnung. Die Verordnung gilt für alle Hersteller, Importeure und Vertreiber von beschichteten Materialien und hat Auswirkungen auf die Lieferketten von Verpackungen, Lebensmitteln und Konsumgütern.

Das Verbot untersagt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Materialien mit Lebensmittelkontakt, die mit BPA (CAS: 80-05-7) und seinen Salzen in Lacken und Beschichtungen hergestellt werden. Eine Ausnahmeregelung ist für große Epoxidharzbehälter (>1.000 l) zulässig, sofern die Migration von BPA in Lebensmittel nicht nachweisbar ist (≤1 μg/kg).

Die wichtigsten Merkmale der Verordnung:
* Ausweitung der Beschränkungen auf alle gefährlichen Bisphenole, die nach Schweizer Recht als CMR oder endokrine Disruptoren eingestuft sind.
* Erfordert validierte Testmethoden zum Nachweis von Bisphenolrückständen bis zu 1 μg/kg.
* Verlangt eine klare Kennzeichnung und Konformitätserklärungen, in denen alle verwendeten Bisphenole aufgeführt sind.

Übergangsfristen:
- 20. Juli 2026: Frist für das Inverkehrbringen von nicht konformen Einwegartikeln.
- 20. Januar 2029: Frist für wiederverwendbare oder gewerblich genutzte Artikel.

Dieser Schritt stellt eine der umfassendsten nationalen Beschränkungen für Bisphenole in Materialien mit Lebensmittelkontakt dar und unterstreicht das Engagement der Schweiz für die öffentliche Gesundheit und die Chemikaliensicherheit.

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Schweiz
Nachrichten-Tags CSRA
Bisphenol A (BPA); Lebensmittelkontaktmaterialien (FCM); Verpackungen; Verbot