Das britische Ministerium für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (Defra) hat aktualisierte Leitlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für die Meldung von Verpackungsdaten herausgegeben. Organisationen werden entweder als große oder kleine Hersteller eingestuft, für die jeweils spezifische Anforderungen an die Datenerhebung und -übermittlung gelten: Große Hersteller müssen alle 6 Monate Bericht erstatten: Daten für das zweite Halbjahr 2024 (Juli–Dezember): Die Frist war der 1. April 2025. Daten für das erste Halbjahr 2025 (Januar bis Juni): Frist war der 1. Oktober 2025. Versäumte Fristen sollten mit der zuständigen Umweltbehörde (EA, NRW, NIEA oder SEPA) geklärt werden. Kleine Hersteller melden jährlich: Daten für 2024 (Januar bis Dezember): Die Frist war der 1. April 2025. Daten für 2025 (Januar–Dezember): Die Frist endet am 1. April 2026. Auch wenn die Datenerhebung erst später im Jahr begonnen hat, müssen kleine Hersteller für den gesamten Zeitraum 2024 Bericht erstatten. Alle Einreichungen müssen über den Dienst „Report Packaging Data” erfolgen. Die erhobenen Daten helfen bei der Berechnung der Recyclingverpflichtungen und der anwendbaren Abfallentsorgungsgebühren.

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