"Am 17. April 2025 aktualisierte die britische Umweltbehörde den Leitfaden zum Umgang mit persistenten organischen Schadstoffen (POPs). In diesem Leitfaden werden die Liste der POPs, allgemeine Ausnahmen vom POP-Verbot, spezifische Ausnahmen vom POP-Verbot und die Lagerung und Entsorgung von POPs hervorgehoben. 1. Liste der POPs - Endosulfan, Tetrabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabromdiphenylether, Heptabromdiphenylether, Bis(pentabromphenyl)ether (Decabromdiphenylether, decaBDE), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und PFOS-Derivate, DDT, Chlordan, Hexachlorcyclohexane, einschließlich Lindan, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol (HCB), Chlordecon, Aldrin, Pentachlorbenzol, Polychlorierte Biphenyle (PCBs), Mirex, Toxaphen, Hexabrombiphenyl, Hexabromcyclododecan (HBCD), Hexachlorbutadien, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester, Polychlorierte Naphthaline, Alkane C10-C13, Chlor (kurzkettige Chlorparaffine) (SCCPs), Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen, Perfluorohexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen. Die britischen Vorschriften erlauben eine begrenzte Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POPs) unter bestimmten Ausnahmen. POPs können für die Laborforschung, als Referenzstandards oder als unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen unterhalb bestimmter Grenzwerte verwendet werden. Ausnahmen gelten für Stoffe wie BDEs, PFOS, PFOA, SCCPs und HBCD in bestimmten Produkten (z. B. Elektronik, Baumaterialien oder Feuerlöschschäume). Die Verwendung von Altstoffen ist zulässig, wenn die Produkte vor bestimmten Stichtagen in Gebrauch waren. Einige Ausnahmen erfordern eine Kennzeichnung oder die besten verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung. POPs, die nicht verwendet werden, müssen ordnungsgemäß gelagert oder entsorgt werden.

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Britische Regierung
Persistente organische Schadstoffe (POPs)