Am 17. April 2025 aktualisierte die britische Umweltbehörde die Leitlinien zur Verwendung persistenter organischer Schadstoffe (POP). Diese Leitlinien konzentrieren sich auf die Liste der POP, allgemeine Ausnahmen vom Verbot von POP, spezifische Ausnahmen vom Verbot von POP sowie die Lagerung und Entsorgung von POP. 1. Liste der POPs – Endosulfan, Tetrabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabromdiphenylether, Heptabromdiphenylether, Bis(pentabromphenyl)ether (Decabromdiphenylether, DecaBDE), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und PFOS-Derivate, DDT, Chlordan, Hexachlorcyclohexane, einschließlich Lindan, Dieldrin, Endrin, Heptachlor, Hexachlorbenzol (HCB), Chlordecon, Aldrin, Pentachlorbenzol, polychlorierte Biphenyle (PCBs), Mirex, Toxaphen, Hexabrombiphenyl, Hexabromcyclododecan (HBCD), Hexachlorbutadien, Pentachlorphenol und seine Salze und Ester, Polychlorierte Naphthaline, Alkane C10-C13, Chlor (kurzkettige chlorierte Paraffine) (SCCPs), Perfluoroctansäure (PFOA), deren Salze und PFOA-verwandte Verbindungen, Perfluorohexansulfonsäure (PFHxS), deren Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen. Die britischen Vorschriften erlauben unter bestimmten Ausnahmen die begrenzte Verwendung von persistenten organischen Schadstoffen (POP). POP dürfen für Laboruntersuchungen, als Referenzstandards oder als unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen unterhalb festgelegter Grenzwerte verwendet werden. Ausnahmen gelten für Stoffe wie BDEs, PFOS, PFOA, SCCPs und HBCD in bestimmten Produkten (z. B. Elektronik, Baumaterialien oder Feuerlöschschäume). Die Verwendung von Altbeständen ist zulässig, wenn die Artikel vor bestimmten Stichtagen in Gebrauch waren. Einige Ausnahmen erfordern labelling den Einsatz der besten verfügbaren Techniken zur Emissionsminderung. Nicht mehr verwendete POP müssen ordnungsgemäß gelagert oder entsorgt werden.

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Britische Regierung
Persistente organische Schadstoffe (POPs)