"Am 01. April 2025 aktualisierte die britische Umweltbehörde den Leitfaden zur "Identifizierung und Klassifizierung von Abfällen, die persistente organische Schadstoffe (POPs) enthalten". Wenn die POPs im Abfall an oder über den Konzentrationsgrenzen liegen, wird der Abfall als POPs-Abfall bezeichnet. Dieser Leitfaden aktualisiert die Tabelle mit den Konzentrationsgrenzen, indem er den Konzentrationswert für "Total of tetra-, penta-, hexa-, hepta- and deca- bromodiphenyl ether to 500mg per kg" aktualisiert. Die hinzugefügten Zeilen mit den Konzentrationswerten für "Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen", "Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen" und "Pentachlorphenol und seine Salze und Ester" sind unten aufgeführt. 1) Perfluoroctansäure (PFOA), ihre Salze und PFOA-verwandte Verbindungen In Feuerlöschschaumgemischen ist die Summe der Konzentrationen von: - PFOA und seinen Salzen: 0,025 mg pro kg - PFOA-verwandte Verbindungen: 1mg pro kg In anderen Abfällen, die Summe der Konzentrationen von: - PFOA und seine Salze: 1mg pro kg - PFOA-verwandte Verbindungen: 40 mg pro kg 2) Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen Summe der Konzentrationen von PFHxS und seinen Salzen: 1 mg pro kg Summe der Konzentrationen von PFHxS-verwandten Verbindungen: 40mg pro kg 3) Pentachlorphenol und seine Salze und Ester Summe der Konzentrationen: 100mg pro kg"

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