Am 2. April 2025 veröffentlichte die US-Umweltschutzbehörde (EPA) eine Mitteilung, in der sie die Verschiebung des Inkrafttretens bestimmter Bestimmungen der endgültigen Verordnung mit dem Titel „Trichlorethylen (TCE); Verordnung gemäß dem Gesetz zur Kontrolle giftiger Stoffe (TSCA)“ um 90 Tage ankündigte und damit das Datum des Inkrafttretens auf den 20. Juni 2025 verschob. Diese Verschiebung gilt insbesondere für die Bedingungen, die für Verwendungen mit TSCA gelten. Die Verschiebung gilt insbesondere für die Arbeitsplatzbedingungen, die für Verwendungen gelten, für die Ausnahmen gemäß TSCA 6(g) gewährt wurden, wie z. B.: -Die Verwendung von TCE als Verarbeitungshilfsmittel bei der Herstellung von Separatoren für Blei-Säure-Batterien -Die Verwendung von TCE bei der Herstellung von speziellen polymeren mikroporösen Folienmaterialien Für diese Verwendungen wurden in der ursprünglichen endgültigen Regelung (veröffentlicht am 17. Dezember 2024; 89 FR 102568) gewährt, da ein vollständiges Verbot die nationale Sicherheit, kritische Infrastrukturen oder die Wirtschaft erheblich beeinträchtigen würde und keine sichereren, technisch und wirtschaftlich realisierbaren Alternativen gefunden wurden.

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Nord-Amerika
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Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
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US-Umweltschutzbehörde (EPA)
Trichlorethylen