Am 10. Juni 2025 hat die Welthandelsorganisation (WTO) den Entwurf einer Norm für Malawi "DMS 2236:2025, Reinigungs- und Desinfektionsmittel auf der Grundlage stabilisierter anorganischer Chlorverbindungen - Spezifikation" veröffentlicht. Diese Norm legt Spezifikationen für zwei Arten von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln fest, die mit stabilisierten anorganischen Chlorverbindungen und anderen verträglichen chemischen Mitteln wie oberflächenaktiven Stoffen und Phosphaten formuliert sind. Die Norm ist für die Verwendung auf unbelebten Oberflächen vorgesehen und gilt sowohl für flüssige (Typ 1) als auch für feste (Typ 2) Produkte, wahlweise in schäumender oder nicht schäumender Ausführung. Die Produkte müssen eine bakterizide Wirksamkeit nachweisen, indem sie mindestens 99,9 % der spezifizierten Mikroorganismen innerhalb von 30 Sekunden abtöten, einen pH-Wert von unter 10,5 aufweisen und einen begrenzten Anteil an wasserunlöslichen Stoffen enthalten (≤5 g/ℓ für Typ 1 und ≤2,5 Massenprozent für Typ 2). Außerdem muss die Formulierung frei abspülbar sein und darf keine nennenswerten Rückstände hinterlassen. Es werden Definitionen für Schlüsselbegriffe wie Desinfektionsmittel, Charge und Standardbedingungen gegeben, und die Norm soll als Leitfaden für die Produktbewertung und die Einhaltung der Hygieneerwartungen bei allgemeinen Desinfektionsanwendungen dienen. Stellungnahmen sind bis zum 09. August 2025 einzureichen.

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Nachrichten-Tags CSRA
Malawi Bureau of Standards; World Trade Organisation (WTO); Stabilisiertes Chlor; Reinigungsmittel; Desinfektionsmittel; Bakterizide Wirksamkeit; pH-Grenzwert; Freispülen