Am 10. Juni 2025 hat die Welthandelsorganisation (WTO) einen Entwurf der Malawi-Norm "DMS 2237:2025, Desinfektionsmittel auf Phenolbasis - Spezifikation" in Umlauf gebracht. Dieser Entwurf der Malawi-Norm DMS 2237:2025 legt die Anforderungen an Desinfektionsmittel fest, die phenolische Verbindungen enthalten und zur Verwendung auf unbelebten Oberflächen bestimmt sind, die frei von übermäßigem Schmutz sind. Phenole, wie z. B. Phenol und o-Phenylphenol, sind definiert als Verbindungen, bei denen mindestens eine Hydroxylgruppe an einen aromatischen Ring gebunden ist. Diese Desinfektionsmittel müssen mit Wasser mischbar sein und werden entweder als Typ 1 (homogene Flüssigkeit) oder als Typ 2 (fest: Perlen, Granulat oder Pulver) eingestuft. Schlüsselbegriffe wie "Charge", "saubere Bedingungen", "schmutzige Bedingungen" und "Desinfektionsmittel" werden zur Verdeutlichung definiert. In der Norm wird zwischen sauberen und schmutzigen Bedingungen unterschieden und darauf hingewiesen, dass bei Vorhandensein von organischem Material unter Umständen höher konzentrierte Formulierungen erforderlich sind. Diese Norm stellt die Wirksamkeit und Qualität von phenolischen Desinfektionsmitteln sicher, die für allgemeine Hygieneanwendungen auf nicht lebenden Oberflächen verwendet werden. Kommentare sind bis zum 09. August 2025 einzureichen.

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Malawi Bureau of Standards; Welthandelsorganisation (WTO); Phenolische Desinfektionsmittel; Unbelebte Oberflächen; Saubere Bedingungen; Aromatische Verbindungen; Malawi Standard