Am 10. Juni 2025 hat die Welthandelsorganisation (WTO) einen Entwurf der Malawi-Norm "DMS 2238:2025, Detergenzien-Desinfektionsmittel auf der Basis von quaternären Ammoniumverbindungen - Spezifikation" in Umlauf gebracht. Dieser Entwurf der Malawi-Norm DMS 2238:2025 legt die Anforderungen für zwei Arten von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln fest, die mit quaternären Ammoniumverbindungen und anderen kompatiblen chemischen Mitteln wie oberflächenaktiven Stoffen und Phosphaten formuliert sind. Diese mit Wasser mischbaren Produkte sind für die Verwendung auf unbelebten Oberflächen bestimmt, die vorgereinigt und frei von sichtbaren Verschmutzungen sind. Die Norm ist für den allgemeinen Gebrauch bestimmt und gilt für Typ 1 (homogene Flüssigkeit) und Typ 2 (fest: Perlen, Granulat oder Pulver). Quartäre Ammoniumverbindungen sind definiert als stickstoffhaltige Verbindungen mit einer Wertigkeit von fünf, die üblicherweise wegen ihrer antimikrobiellen Aktivität verwendet werden. Beispiele hierfür sind Cetrimid, Benzalkoniumchlorid und Benzethoniumchlorid. Die Norm definiert auch Schlüsselbegriffe wie "akzeptabel", "Charge", "aseptisch" und "Standardbedingungen", um Klarheit bei der Auslegung und Anwendung zu gewährleisten. Diese Norm soll die Wirksamkeit, Sicherheit und Einheitlichkeit der Desinfektionsverfahren in verschiedenen Bereichen gewährleisten. Kommentare sind bis zum 09. August 2025 einzureichen.

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Malawi Bureau of Standards; Welthandelsorganisation (WTO); Quaternäres Ammonium; Reinigungsmittel; Desinfektionsmittel; Cetrimid; unbelebte Oberflächen; Malawi Standard