Die belgischen Behörden haben 2025 aktualisierte Leitlinien für die Kennzeichnung und Werbung für Steviolglykoside (E960a-d) veröffentlicht, bei denen es sich um Süßstoffe handelt, die aus der Stevia-Pflanze oder durch Fermentation gewonnen werden. Das Dokument umreißt die rechtlichen Anforderungen an die Benennung der Zutaten, die Werbeaussagen und die grafische Verwendung von Stevia-Bildern. Es betont die Transparenz und die Vermeidung irreführender Eindrücke über den Ursprung oder die Natur dieser Verbindungen. Es dürfen nur regulierte Namen und Formen verwendet werden, und allgemeine Begriffe wie "natürlicher Süßstoff" sind oft eingeschränkt.

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Steviolglykoside, Belgien Lebensmittelkennzeichnung, Werberichtlinien, Süßstoffverordnung, Verbraucherschutz