Im April 2025 erhielt das Landwirtschaftsministerium der Tschechischen Republik einen Konsultationsantrag zur Bestimmung des neuartigen Lebensmittelstatus von Borglycinat und Borbisglycinat gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2015/2283. Bei diesen Verbindungen handelt es sich um chemisch synthetisierte Chelate von Bor und Glycin, die für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln vorgesehen sind. Sie sind als weiße bis gelbliche Pulver charakterisiert, leicht wasserlöslich und frei von technisch hergestellten Nanomaterialien. Das Herstellungsverfahren umfasst das Auflösen von Glycin in Wasser, das Erhitzen, die Zugabe von Borsäure und das anschließende Abkühlen, Filtrieren, Trocknen und Sieben, wobei durch Qualitätskontrollmaßnahmen die Reinheit und der angemessene Borgehalt sichergestellt werden. Die Verbindungen werden gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffern i) und ix) als neuartige Lebensmittel eingestuft, da sie eine neue Molekularstruktur aufweisen und ein Herstellungsverfahren angewandt wird, das vor dem 15. Mai 1997 in der EU noch nicht für die Lebensmittelproduktion verwendet wurde. Die Schlussfolgerung stützte sich auf unzureichende Beweise für einen signifikanten Verbrauch dieser Stoffe als Lebensmittel in der EU vor diesem Datum.

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