Im April 2025 erhielt das tschechische Landwirtschaftsministerium einen Antrag auf Konsultation zur Feststellung des novel food von Borglycinat und Borbisglycinat novel food gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 2015/2283. Bei diesen Verbindungen handelt es sich um chemisch synthetisierte Chelate aus Bor und Glycin, die zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln bestimmt sind. Sie sind als weiße bis gelbliche Pulver charakterisiert, leicht wasserlöslich und frei von technisch hergestellten Nanomaterialien. Der Herstellungsprozess umfasst das Auflösen von Glycin in Wasser, Erhitzen, Zugabe von Borsäure, gefolgt von Abkühlen, Filtrieren, Trocknen und Sieben, wobei Qualitätskontrollmaßnahmen die Reinheit und den geeigneten Borgehalt sicherstellen. Die Verbindungen werden aufgrund ihrer neuen Molekülstruktur und der Anwendung eines Herstellungsverfahrens, das vor dem 15. Mai 1997 in der EU noch nicht für die Lebensmittelherstellung verwendet wurde, als neuartige Lebensmittel gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a Ziffern i und ix eingestuft. Diese Schlussfolgerung basiert auf unzureichenden Nachweisen für einen signifikanten Verzehr dieser Stoffe als Lebensmittel innerhalb der EU vor diesem Datum.

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