Die zuständigen deutschen Behörden haben die European Commission andere Member States novel food konsultiert, bei dem es sich um einen standardisierten Lutein- und Zeaxanthin-Extrakt aus Tagetes erecta L. in Ölsuspension handelt. Das Produkt wird durch Extraktion von Lutein und Zeaxanthin aus Tagetes erecta L.-Blüten hergestellt, anschließend verseift und gereinigt und durch Verdünnung mit Sonnenblumenöl standardisiert. Der Extrakt enthält 20–24 % Trans-Lutein, 4–5 % Zeaxanthin-Isomere und 66–70 % Sonnenblumenöl. Die Konsultation kam zu dem Schluss, dass dieses Produkt nicht als novel food gilt, novel food es ausschließlich in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wird. Diese Entscheidung steht im Einklang mit einer ähnlichen Konsultation, die 2022 von der Tschechischen Republik durchgeführt wurde und zu dem Ergebnis kam, dass ein vergleichbares Produkt nicht neuartig ist. Es wurde der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung angewandt, da das Ausgangsmaterial, das Herstellungsverfahren und die im Extrakt enthaltenen Stoffe identisch sind. Wenn jedoch das Extraktionsverfahren geändert wird, um die Löslichkeit oder Bioverfügbarkeit zu verbessern, kann das Produkt einen anderen Status als novel food erhalten.

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Lutein
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