Die Verordnung unterteilt versiegelte Getränke in vier Typen: (1) aus Früchten, Pflanzen oder Gemüse hergestellte Getränke mit oder ohne Kohlensäure; (2) aus anderen Zutaten hergestellte Getränke mit oder ohne Kohlensäure; (3) konzentrierte Versionen der ersten beiden Typen, die verdünnt werden müssen; und (4) trockene Formen der ersten beiden Typen. Hersteller von kohlensäurehaltigen Getränken, die gemäß Bekanntmachung Nr. 356 (2013) zugelassen sind, können den Vertrieb bis zu zwei Jahre ab dem Datum der Bekanntmachung fortsetzen.

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ASEAN
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Thailand
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Vertrieb
Trockenformulare