Die FSSAI hat einen neuen Änderungsentwurf (4. Juni 2025) zu den Verordnungen über Lebensmittelsicherheit und -standards (Lebensmittelstandards und Lebensmittelzusatzstoffe) von 2011 vorgelegt, der speziell Käsepulver als eigenständige Produktnorm einbezieht. Die Definition umfasst Käsepulver, das aus getrocknetem Käse oder Käseschlamm hergestellt wird, und legt strenge Kriterien für die Zusammensetzung fest: mindestens 40 % Milchfett (Trockenmasse), höchstens 5 % Feuchtigkeit und bis zu 5,5 % zugesetztes Salz. Nur Trinkwasser, Natriumchlorid und zugelassene Zusatzstoffe (innerhalb bestimmter Grenzen) sind erlaubt. Der Entwurf sieht strenge Sicherheits- und Qualitätsbedingungen vor, darunter Grenzwerte für Schadstoffe, Toxine, Rückstände und mikrobiologische Eigenschaften sowie Normen für Sauberkeit, Probenahme, Kennzeichnung und hygienische Herstellung. Die Interessengruppen sind aufgefordert, bis Anfang August 2025 per E-Mail oder über das Büro der FSSAI Rückmeldungen zu geben.

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Käsepulver, FSSAI-Änderungsentwurf 2025, Milchfett- und -feuchtestandards, Lebensmittelzusatzstoffe, Sicherheit und mikrobiologische Kriterien