FSSAI einen neuen Änderungsentwurf (4. Juni 2025) zu den Vorschriften für Lebensmittelsicherheit und -standards (Lebensmittelstandards und Lebensmittelzusatzstoffe) von 2011 vorgelegt, in dem Käsepulver ausdrücklich als eigenständiger Produktstandard aufgenommen wird. Die Definition umfasst Käsepulver, das aus getrocknetem Käse oder Käseslurry hergestellt wird, und legt strenge Kriterien für die Zusammensetzung fest: mindestens 40 % Milchfett (Trockenbasis), maximal 5 % Feuchtigkeit und bis zu 5,5 % zugesetztes Salz. Zulässig sind nur Trinkwasser, Natriumchlorid und zugelassene Zusatzstoffe (innerhalb festgelegter Grenzen). Der Entwurf enthält strenge Sicherheits- und Qualitätsanforderungen, darunter Grenzwerte für Kontaminanten, Toxine, Rückstände und mikrobiologische Belastungen sowie Normen für Sauberkeit, Probenahme, Kennzeichnung und hygienische Herstellung. Interessierte Parteien sind eingeladen, bis Anfang August 2025 per E-Mail oder über das Büro FSSAIFeedback zu geben.

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Käsepulver, FSSAI 2025, Standards für Milchfett und Feuchtigkeit, Lebensmittelzusatzstoffe, Sicherheits- und mikrobiologische Kriterien