Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ein positives wissenschaftliches Gutachten über die Sicherheit von Paramylon, einem aus Euglena gracilis gewonnenen ?-1,3-D-Glucan, als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 abgegeben. Diese gereinigte, unlösliche, ballaststoffreiche Zutat, die durch kontrollierte Fermentation hergestellt wird, wurde für die Verwendung in einer Vielzahl von Lebensmitteln vorgeschlagen, darunter Backwaren, Milchprodukte, Suppen, Fleischersatzprodukte, Müsliriegel, Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke. Das NDA-Gremium der EFSA bewertete Daten zur Zusammensetzung, Toxikologie, Genotoxizität, Allergenität, ADME und zum Nährwert sowie Erkenntnisse aus Humanstudien. Das Gremium kam zu dem Schluss, dass Paramylon unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen und Aufnahmemengen sicher ist. Es wurden keine Bedenken hinsichtlich des Herstellungsverfahrens, der Zusammensetzung oder der biologischen Sicherheit geäußert. Diese Entscheidung ebnet den Weg für die Einführung dieses aus Mikroalgen gewonnenen Ballaststoffs in eine breite Palette von EU-Lebensmittelkategorien.

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Enzymkatalysierte Biokonversion, Komagaetella phaffi, Rebaudiosid M, Stevia, Steviolglykoside