Im Jahr 2025 bewertete die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die Sicherheit von Clostridium butyricum TO-A als novel food der Verordnung (EU) 2015/2283. Dieser Bakterienstamm, der für seine probiotischen Eigenschaften bekannt ist, ist für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln vorgesehen. Die Bewertung EFSA konzentrierte sich auf die Identität des Stammes, den Produktionsprozess, die Zusammensetzung und mögliche Auswirkungen auf die Gesundheit. Die Bewertung kam zu dem Schluss, dass Clostridium butyricum TO-A bei Verzehr in den vorgeschlagenen Mengen für die vorgesehene Bevölkerungsgruppe unbedenklich ist. Dies spricht für die Aufnahme in die EU-Liste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel, vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung durch die European Commission.

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