Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat ihr wissenschaftliches Gutachten über die Sicherheit von D-Allulose als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 veröffentlicht. D-Allulose ist ein kalorienarmer Zuckeraustauschstoff, der für die Verwendung in einer Vielzahl von Lebensmittel- und Getränkekategorien vorgeschlagen wird. Nach Prüfung der vorgelegten Daten kam das NDA-Gremium der EFSA zu dem Schluss, dass die Sicherheit von D-Allulose aufgrund von Einschränkungen in der toxikologischen Datenlage nicht nachgewiesen werden konnte. Insbesondere das Fehlen einer zuverlässigen kombinierten Studie zur chronischen Toxizität und Karzinogenität führte zu Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Sicherheit des Stoffes. Zwar waren einige Humanstudien und Tierdaten verfügbar, doch reichten diese nicht aus, um mögliche Gesundheitsrisiken bei längerem Gebrauch zu untersuchen. Daher wies die EFSA den Antragsteller darauf hin, dass er zusätzliche Sicherheitsdaten vorlegen müsse, bevor D-Allulose als neuartiges Lebensmittel in der EU zugelassen werden könne.

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D-Allulose, Sicherheit neuartiger Lebensmittel, Toxikologische Bewertung, EU-Verordnung über neuartige Lebensmittel, Karzinogenitätsstudie