Die Europäische Kommission hat das EFSA-Gremium für Ernährung, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelallergene (NDA) gebeten, die Sicherheit eines gelb-orangen Tomatenextrakts zu bewerten, der als neuartiges Lebensmittel gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 vorgeschlagen wurde. Dieser Extrakt ist reich an Carotinoiden, vor allem Phytoen und Phytofluen, sowie kleineren Mengen an Beta-Carotin, Zeta-Carotin und Lycopin, und wird durch überkritische CO?-Extraktion aus Tomatenfruchtfleisch hergestellt. Der Antragsteller beabsichtigt, diesen Extrakt in Müsliriegeln, funktionellen Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln für Personen über 15 Jahren zu verwenden, wobei die Zielgruppe für die ersten beiden Kategorien die allgemeine Bevölkerung ist. Die EFSA äußerte Bedenken aufgrund ihrer jüngsten Bewertungen der Lycopinaufnahme, die darauf hinwiesen, dass die Kombination natürlicher Quellen mit der Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff bereits zu einer Aufnahme führen würde, die die festgelegte zulässige Tagesdosis (ADI) von 0,5 mg/kg Körpergewicht pro Tag für bestimmte Altersgruppen übersteigt. Die Einführung dieses neuartigen Lebensmittels würde die Lycopinexposition weiter über die sicheren Grenzen hinaus erhöhen. Darüber hinaus konnte die EFSA aufgrund fehlender Sicherheitsdaten für die Aufnahme von Phytoen und Phytofluenen durch diesen Extrakt nicht feststellen, ob sein Verzehr ernährungsphysiologisch nachteilig sein könnte. Daher kam das Gremium zu dem Schluss, dass die Sicherheit dieses neuartigen Lebensmittels unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen nicht nachgewiesen wurde.

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neuartige Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, gelbe und orangefarbene Tomatenextrakte, Carotinoide, Phytoen, Phyto?uene, Lycopin