Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat eine aktualisierte Sicherheitsbewertung von N,N-Bis(2-hydroxyethyl)alkyl(C8-C18)amin (FCM Nr. 19) und N,N-Bis(2-hydroxyethyl)alkyl(C8-C18)aminhydrochloriden (FCM Nr. 20) veröffentlicht, die in Kunststoffmaterialien mit Lebensmittelkontakt verwendet werden. EFSA auf Ersuchen der European Commission die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 EFSA .

Das EFSA für Materialien, die EFSA in Berührung kommen (FCM), kam zu dem Schluss, dass bestimmte Verwendungen von FCM Nr. 19 zu einer Migration führen können, die den spezifischen Migrationsgrenzwert (SML(T)) von 1,2 mg Lebensmittel überschreitet. Unter bestimmten Bedingungen, darunter eine maximale Konzentration von 0,1 % w/w als Hilfsmittel bei der Polymerherstellung und als Verarbeitungshilfsmittel in Polyolefinmaterialien mit einer Dicke von bis zu 1 mm, ist seine Verwendung jedoch unbedenklich, ausgenommen Anwendungen in Säuglingsnahrung. Für FCM Nr. 20 EFSA , dass keine unterstützenden Informationen zur Bestätigung seiner Konformität vorgelegt wurden und keine Verwendungszwecke geltend gemacht wurden.

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