Die European Commission Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geändert und die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Übertragungszusatzstoff in Vitamin-A-Zubereitungen für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugelassen. Die Änderung erlaubt die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) – das in der Regel als Antioxidationsmittel eingesetzt wird – in Vitamin-A-Zubereitungen, die anschließend Säuglingsanfangsnahrung zugesetzt werden. Diese Zulassung folgt auf eine Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die bestätigt hat, dass die Verwendung in den vorgeschlagenen Mengen keine Sicherheitsbedenken für Säuglinge aufwirft. Die Änderung gewährleistet die Anpassung an die aktuellen technologischen Anforderungen bei der Herstellung von Säuglingsnahrungsprodukten unter Beibehaltung hoher Standards für den Gesundheitsschutz der Verbraucher. Die Änderung wird durch die Aktualisierung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 umgesetzt, die die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in anderen Lebensmittelzutaten regelt.

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EU-Verordnung, Natriumascorbat, Säuglingsanfangsnahrung, Vitamin-A-Präparate, EFSA , Änderung des Lebensmittelrechts.