Die Europäische Kommission hat Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geändert und die Verwendung von Natriumascorbat (E 301) als Zusatzstoff in Vitamin-A-Zubereitungen zur Verwendung in Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung zugelassen. Die Änderung erlaubt die Verwendung von Natriumascorbat (E 301), das in der Regel als Antioxidationsmittel verwendet wird, in Vitamin-A-Zubereitungen, die anschließend Säuglingsnahrung zugesetzt werden. Dieser Zulassung ging eine Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) voraus, die bestätigte, dass die Verwendung von Natriumascorbat in den vorgeschlagenen Mengen keine Sicherheitsbedenken für Säuglinge aufwirft. Die Änderung gewährleistet die Anpassung an die aktuellen technologischen Erfordernisse bei der Herstellung von Säuglingsnahrungsprodukten unter Beibehaltung der hohen Gesundheitsschutzstandards für die Verbraucher. Die Änderung wird durch eine Aktualisierung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 umgesetzt, der die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen in anderen Lebensmittelzutaten regelt.

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EU-Verordnung, Natriumascorbat, Säuglingsnahrung, Vitamin-A-Präparate, EFSA-Sicherheitsbewertung, Änderung des Lebensmittelrechts.