Die am 20. Januar 2025 veröffentlichte Durchführungsverordnung (EU) 2025/89 der Kommission genehmigt die Verwendung von UV-behandeltem Pulver aus ganzen Tenebrio molitor-Larven (gelber Mehlwurm) als novel food. Das Pulver ist für die Verwendung in Produkten wie Brot, Brötchen, Kuchen, Nudeln, verarbeiteten Kartoffeln, Käse und Obstkompotten zugelassen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit kam zu dem Schluss, dass es unter bestimmten Bedingungen sicher ist, empfiehlt jedoch weitere Untersuchungen zur Allergenität. Das Produkt muss mit Informationen über seinen durch UV-Behandlung erzielten Vitamin-D-Gehalt gekennzeichnet sein.

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