Am 20. Januar 2025 European Commission die European Commission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/89, mit der das Inverkehrbringen von UV-behandeltem Pulver aus ganzen Larven von *Tenebrio molitor*, allgemein bekannt als Gelber Mehlwurm, als novel food der Europäischen Union genehmigt wurde. Diese Verordnung ändert die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470, mit der die Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel festgelegt wurde. Das UV-behandelte Mehlwurm-Pulver ist für seinen hohen Proteingehalt bekannt und soll in verschiedenen Lebensmitteln verwendet werden, darunter Brot und Brötchen, Kuchen, Teigwaren, verarbeitete Kartoffelprodukte, Käse und Käseprodukte sowie Obst- und Gemüsekompotte. Die Zulassung folgt auf eine umfassende Sicherheitsbewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die die Sicherheit des Produkts unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen bestätigt. Es gelten spezifische Kennzeichnungsvorschriften, um die Verbraucher über die potenzielle Allergenität zu informieren, insbesondere für Personen, die allergisch gegen Krebstiere und Hausstaubmilben sind, da Kreuzreaktivitäten auftreten können. Darüber hinaus gewährt die Verordnung dem Antragsteller Nutri’Earth eine fünfjährige Datenschutzfrist für proprietäre wissenschaftliche Daten, die während des Antragsverfahrens eingereicht wurden. Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und aktualisiert damit die Unionsliste der neuartigen Lebensmittel, um diesen neuen Inhaltsstoff aufzunehmen. "

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