Die Europäische Kommission hat ihre Konsultation zum Status von Bacillus coagulans DSM 32789, einem Bakterienstamm, der für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln vorgeschlagen wurde, als neuartiges Lebensmittel abgeschlossen. Nach einer Überprüfung der verfügbaren Daten über seine Verwendungs- und Produktionsgeschichte wurde der Schluss gezogen, dass dieser Stamm als neuartiges Lebensmittel im Sinne der Verordnung (EU) 2015/2283 einzustufen ist. Die Entscheidung stützte sich auf die Tatsache, dass kein signifikanter Nachweis für seinen Verzehr in der EU vor dem 15. Mai 1997 erbracht werden konnte. Infolgedessen benötigt der Stamm eine formelle Zulassung als neuartiges Lebensmittel, bevor er in der EU legal vermarktet werden kann. Das Ergebnis der Konsultation bezieht sich speziell auf diesen Stamm und seine beabsichtigte Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln. Mit dieser Klarstellung werden die Lebensmittelunternehmer über die rechtlichen Anforderungen für die Einführung dieses probiotischen Stammes auf dem EU-Markt informiert.

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Bacillus coagulans DSM 32789, Neuartige Lebensmittelzulassung, Probiotika in Nahrungsergänzungsmitteln, Neuartige Lebensmittelzulassung