Die European Commission ihre Konsultation zum novel food der getrockneten oberirdischen Teile von Mentha longifolia (L.) Huds., einer Wildminzart, novel food abgeschlossen. Nach einer Bewertung durch die zuständige Behörde Ungarns wurde festgestellt, dass diese Pflanzenteile novel food der Verordnung (EU) 2015/2283 als novel food gelten. Die Schlussfolgerung basierte auf dem Fehlen ausreichender Nachweise für einen signifikanten Verzehr des Krauts in der EU vor dem 15. Mai 1997. Daher benötigen die getrockneten Blätter, Blütenspitzen und anderen oberirdischen Teile von Mentha longifolia novel food , bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Entscheidung gilt für ihre Verwendung in Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kräutertees. Diese Entscheidung gewährleistet die Einhaltung des EU-Lebensmittelrechts und klärt den rechtlichen Status für Lebensmittelunternehmer.

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Mentha longifolia L., Verordnung (EU) 2015/2283, Novel Food , Kräutertees, getrocknete oberirdische Pflanzenteile