Die Europäische Kommission hat ihre Konsultation zum Status als neuartiges Lebensmittel für die getrockneten oberirdischen Teile von Mentha longifolia (L.) Huds, einer Art der wilden Minze, abgeschlossen. Nach einer Bewertung durch die zuständige Behörde Ungarns wurde festgestellt, dass diese Pflanzenteile gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartige Lebensmittel gelten. Die Schlussfolgerung basierte darauf, dass es keine ausreichenden Beweise für einen signifikanten Lebensmittelkonsum des Krauts in der EU vor dem 15. Mai 1997 gibt. Infolgedessen benötigen die getrockneten Blätter, Blütenspitzen und anderen oberirdischen Teile von Mentha longifolia eine Zulassung als neuartiges Lebensmittel, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Entscheidung gilt für ihre Verwendung in Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und Kräutertees. Diese Entscheidung gewährleistet die Einhaltung des EU-Lebensmittelrechts und klärt den rechtlichen Status für Lebensmittelunternehmer.

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Mentha longifolia L., Verordnung (EU) 2015/2283, Beratung über neuartige Lebensmittel, Kräutertees, getrocknete Pflanzenteile