Die European Commission ihre Konsultation zum novel food der jungen Triebe von Triticum aestivum L., allgemein bekannt als Weizengras, novel food abgeschlossen. Im Rahmen der von der zuständigen irischen Behörde durchgeführten Bewertung wurde geprüft, ob diese Triebe gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 einer Zulassung bedürfen. Aufgrund von Nachweisen für den traditionellen Verzehr in der EU vor dem 15. Mai 1997 wurde festgestellt, dass die jungen Triebe nicht als novel food gelten. Diese Entscheidung gilt für das Pflanzenmaterial selbst, nicht jedoch für verarbeitete Formen wie Saft oder Extrakte, sofern diese nicht separat bewertet werden. Wesentliche Änderungen in der Herstellung, Zusammensetzung oder Verwendungszweck könnten eine erneute Bewertung gemäß der novel food erforderlich machen. Das Ergebnis klärt den rechtlichen Status junger Weizengras-Triebe für den EU-Lebensmittelmarkt.

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Triticum aestivum L., Novel Food , Weizengrassprossen, traditioneller Verzehr