Im April 2025 bewertete die finnische Lebensmittelbehörde den novel food von Hartgewebe aus Atlantischem Kabeljau (Gadus morhua) und Pazifischem Kabeljau (Gadus macrocephalus) novel food und kam zu dem Schluss, dass es novel food der EU-Verordnung 2015/2283 nicht als novel food gilt. Dieses Material, das zu etwa 80 % aus Knochen sowie Fleischresten, Flossen und Kopfteilen besteht, ist ein Nebenprodukt der Fischfiletierung. Es wird zu einer Paste verarbeitet, die Wasser, Pflanzenöl, Pflanzenfasern und Stärke enthält und für die Verwendung in Produkten wie Fischbällchen oder Fischstäbchen bestimmt ist. Die Entscheidung basierte auf historischen Verzehrgewohnheiten in Europa, wo Kabeljau und seine Nebenprodukte in großem Umfang in Lebensmitteln wie Gelatine, Kollagen, Fischbrühe und Fischhackfleischzubereitungen verwendet werden. Konsultationen mit anderen Member States, darunter Frankreich, bestätigten die traditionelle Verwendung von Kabeljau-Hartgewebe in der Lebensmittelproduktion und bekräftigten dessen Nicht-Neuartigkeit.

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Pazifischer Kabeljau