Am 29. Januar 2025 European Commission die European Commission die Verordnung (EU) 2025/147 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008, indem sie den Aromastoff 4-Methyl-2-phenylpent-2-enal (FL Nr. 05.100) aus der Unionsliste strich. Diese Entscheidung folgt auf eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aus dem Jahr 2022, in der Bedenken hinsichtlich der potenziellen Aneugenizität des Stoffes – seiner Fähigkeit, Chromosomenanomalien zu verursachen – geäußert wurden. Im Jahr 2024 wurden daraufhin Beschränkungen auferlegt, aber aufgrund fehlender zusätzlicher Sicherheitsdaten und der Angabe von Lebensmittelunternehmern, dass der Stoff nicht mehr verwendet wird, hat die Kommission ihn nun vollständig aus der Liste gestrichen. Produkte, die dieses Aroma enthalten und vor Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zu ihrem angegebenen Verfallsdatum verkauft werden.

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EU-Verordnung 2025/147
Entfernung von Aromastoffen
Risiko der Aneugenie