Am 29. Januar 2025 European Commission die European Commission die Durchführungsverordnung (EU) 2025/153, mit der die Vermarktung von Lemna minor- und Lemna gibba-Pflanzen als neuartige Lebensmittel innerhalb der EU genehmigt wurde. Ursprünglich hatte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) aufgrund des hohen Mangangehalts in diesen Pflanzen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit. Durch anschließende Anpassungen des Anbaus konnte der Mangangehalt jedoch auf ein unbedenkliches Niveau gesenkt werden, das mit dem von Spinat vergleichbar ist. EFSA kam EFSA zu dem Schluss, dass diese Pflanzen für den Verzehr unbedenklich sind, sofern der Mangangehalt 6 mg Frischgewicht nicht überschreitet. Infolgedessen änderte die Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2017/2470, um Lemna minor und Lemna gibba in die Unionsliste der zugelassenen neuartigen Lebensmittel aufzunehmen.

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