Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/97 European Commission ändert die Bedingungen für die Verwendung von Isomalto-Oligosaccharid (IMO) als novel food der Verordnung (EU) 2017/2470. Sie erweitert die zulässigen Lebensmittelkategorien um Speiseeis, Milchdesserts, Backwaren, Getreide, Soßen, Joghurts, Milchgetränke und Nahrungsergänzungsmittel für Personen über 10 Jahren. Für Nahrungsergänzungsmittel, die IMO enthalten, wird eine maximale Tagesdosis von 10 g festgelegt. Verbrauchern wird empfohlen, den Verzehr mehrerer IMO-haltiger Produkte am selben Tag zu vermeiden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die Änderungen bewertet und ihre Sicherheit bestätigt. Die Verordnung aktualisiert auch die Kriterien für die Zusammensetzung und Reinheit von IMO. Sie ist Member States dem Datum ihrer Veröffentlichung in allen Member States unmittelbar anwendbar.

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