Die Europäische Union schränkt die Verwendung des Begriffs „probiotisch“ auf Lebensmittelverpackungen ein, da es keine ausreichenden wissenschaftlichen Belege für dessen gesundheitliche Vorteile gibt. Dies gilt nach EU-Recht als gesundheitsbezogene Angabe, für die substanzielle Nachweise über gesundheitliche Vorteile erforderlich sind. Obwohl einige member states die Verwendung dieses Begriffs member states , haben die EU-Kommission und der Bürgerbeauftragte die Einschränkung bestätigt und argumentiert, dass „probiotisch“ ohne ausreichende Nachweise gesundheitliche Vorteile impliziert. IPA Europe plädiert für eine Überarbeitung dieser Haltung und schlägt vor, „probiotisch“ stattdessen als nährwertbezogene Angabe zuzulassen.

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Probiotisch