Unzulässige Behauptungen: Man kann nicht behaupten, dass ein "intensiver Geruch von frittiertem Essen" ein Hinweis auf ein minderwertiges Frittieröl ist, so das italienische Institut für Werbeselbstregulierung (IAP). Das Ergebnis bezieht sich auf ein Unternehmen, das ein Sonnenblumenöl mit hohem Ölsäuregehalt vermarktete, das aufgrund eines höheren Gehalts an Antioxidantien beim Frittieren von Lebensmitteln einen weniger intensiven Geruch erzeugt als herkömmliche Sonnenblumenöle mit hohem Ölsäuregehalt. Das Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass der von Standardölen erzeugte Geruch mit geringerer Qualität zusammenhängt, und wurde daher aufgefordert, diese Angabe aus dem Marketingmaterial zu entfernen.

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