Am 9. April 2025 genehmigte die Food Standards Australia New Zealand (FSANZ) den Antrag A1269 und erlaubte damit die Verwendung von zellkultiviertem Wachtelfleisch als novel food in Australien und Neuseeland. Der von der Vow Group Pty Ltd eingereichte Antrag betraf die Zulassung von kultivierten Wachtelzellen, die aus Fibroblasten der Japanischen Wachtel (Coturnix japonica) gewonnen wurden. Dies ist die erste Zulassung eines zellkultivierten Fleischprodukts in dieser Region. Die umfassende Bewertung der FSANZ umfasste die Beurteilung chemischer, ernährungsphysiologischer, mikrobiologischer und ernährungsbezogener Aspekte sowie eine detaillierte Untersuchung des Produktionsprozesses. Die Bewertung kam zu dem Schluss, dass das Produkt für den Verzehr unbedenklich ist. Es wurden zwei öffentliche Konsultationsrunden durchgeführt und eine Verbraucherumfrage in Auftrag gegeben, um die Einstellung gegenüber zellbasierten Lebensmitteln und einer angemessenen Kennzeichnung zu ermitteln. Als Ergebnis empfiehlt die FSANZ, solche Produkte als „zellkultiviert” oder „zellgezüchtet” zu kennzeichnen, um eine informierte Entscheidung der Verbraucher zu unterstützen. Nach der Zulassung durch die FSANZ haben die Lebensmittelminister Australiens und Neuseelands 60 Tage Zeit, um die Entscheidung zu überprüfen. Wenn keine Einwände erhoben werden, wird die Zulassung endgültig bestätigt und der Verkauf von zellkultivierten Wachtelprodukten auf dem Markt erlaubt.

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