Die Änderung Nr. 239 des Australia New Zealand Food Standards Code führt Vorschriften für zellkultivierte Lebensmittel ein, darunter die Zulassung von kultivierten Wachteln als novel food. Sie definiert zellkultivierte Lebensmittel, legt Bedingungen für ihre Verwendung in Produkten fest und umreißt strenge Kennzeichnungsvorschriften unter Verwendung von Begriffen wie „zellkultiviert“ oder „zellgezüchtet“. Die Änderung beschränkt solche Lebensmittel auf bestimmte Produktkategorien und verbietet irreführende Begriffe wie „Fleisch”, sofern diese nicht eindeutig qualifiziert sind. Außerdem legt sie Standards für die Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit für Hersteller und Lieferanten fest, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Nachrichten Region:
Ozeanien
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Australien
FDS NachrichtenTags
Zellkultivierte Lebensmittel, Kulturwachtel, FSANZ Änderung 239, Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelstandards