Die australisch-neuseeländische Lebensmittelbehörde FSANZ (Food Standards Australia New Zealand) hat den Vorschlag P1059 genehmigt, der die Angabe des Energiegehalts (Kilojoule) auf den Etiketten von verpackten alkoholischen Getränken vorschreibt. Derzeit müssen alkoholische Getränke keine Angaben zum Energiegehalt in der Nährwerttabelle enthalten, es sei denn, es werden Angaben zum Nährwert oder gesundheitsbezogene Angaben gemacht. Dies hat zu einer mangelnden Sensibilisierung der Verbraucher für den Energiegehalt alkoholischer Getränke geführt. Die Entscheidung zielt darauf ab, den Verbrauchern klarere Nährwertangaben zur Verfügung zu stellen, damit sie fundiertere Entscheidungen hinsichtlich ihres Alkoholkonsums treffen können. Wichtige Details der Genehmigung: Datum des Inkrafttretens: Die genehmigte Änderung des Lebensmittelstandards-Kodex tritt am 7. April 2025 in Kraft. Labelling : Alkoholische Getränke müssen Angaben zum Energiegehalt in Kilojoule pro Portion und pro 100 Milliliter enthalten. Diese Angaben müssen in einem vorgeschriebenen Format auf dem Produktetikett angegeben werden. Geltungsbereich: Die Vorschrift gilt für die meisten standardisierten alkoholischen Getränke und Getränke mit einem Alkoholgehalt von mindestens 0,5 Volumenprozent, die keine standardisierten alkoholischen Getränke sind.

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