Am 16. Januar 2025 Health Canada die Verwendung von Traubenkernextrakt (oligomere Proanthocyanidine) als Zusatzstoff in bestimmten Lebensmitteln. Die zulässige Höchstmenge beträgt 100 mg Portion, und die Produkte müssen Warnhinweise wie „Nur für Erwachsene (ab 18 Jahren)“ und „Nicht empfohlen für schwangere oder stillende Frauen“ enthalten. Der Extrakt muss aus Samen der Vitis vinifera L gewonnen werden, 70–90 % oligomere Proanthocyanidine enthalten und unter Verwendung zugelassener Lösungsmittel oder Wasser gewonnen werden.

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Traubenkernextrakt
Ergänzungsbestandteil