Health Canada eine Änderung der „Tabelle der zulässigen Nährstoffgehaltsangaben und -aussagen” vorgeschlagen, um unbeabsichtigte Einschränkungen für die Angabe „zuckerfrei” bei Kaugummi zu beseitigen. Die vorherige Änderung erlaubte es Lebensmitteln, die die Kriterien für „niedrigen Energiegehalt” (≤40 Kalorien pro Referenzmenge) erfüllten, die Angabe „zuckerfrei” zu verwenden, hob jedoch die Ausnahme für Kaugummi auf. Aufgrund der geringen Referenzmenge von Kaugummi (3 g) führt die Berechnung der Energiedichte (basierend auf 50 g) häufig dazu, dass der Schwellenwert von 40 Kalorien überschritten wird, wodurch die Angabe nicht mehr zulässig ist. Die vorgeschlagene Änderung zielt darauf ab, die Ausnahmeregelung für Kaugummi wieder einzuführen, sodass die Angabe „zuckerfrei” unabhängig vom Energiegehalt verwendet werden kann. Interessierte Parteien sind eingeladen, bis zum 2. April 2025 Kommentare an die Food Incorporation by Reference Unit unter food.ibr-ipr.aliments@hc-sc.gc.ca mit dem Betreff „Free of sugars (P-ANC-25-01)” zu senden.

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Frei von Zucker
Kaugummi