Health Canada einen Vorschlag zur Änderung der Verwendung von Koffein als Zusatzstoff in bestimmten Lebensmitteln veröffentlicht.
**Aktuelle Vorschriften:**
- Koffein ist als Zusatzstoff in bestimmten Kategorien von angereicherten Lebensmitteln, wie z. B. Schokoladenwaren, unter den in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe aufgeführten Bedingungen zulässig.
- Bei Schokoladenwaren sind keine Warnhinweise erforderlich, wenn der Koffeingehalt 56 mg Portion nicht überschreitet und die Anforderungen an die Kennzeichnung und Verpackung erfüllt sind.
- Wenn der Koffeingehalt 56 mg Portion (bis zu 100 mg) überschreitet, gelten zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen, darunter Warnhinweise und Begrenzungen des Gesamtkoffeingehalts pro Verpackung.
**Vorgeschlagene Änderung:**
- Health Canada einen Antrag vor der Markteinführung, in dem die Verwendung von synthetischem Koffein (wasserfreies Koffein) in „Gummibonbons mit einer Textur von hart bis weich” beantragt wurde, einer Kategorie, in der derzeit kein zugesetztes Koffein zulässig ist.
- Der Vorschlag sieht vor, die Liste der zulässigen Zusatzstoffe zu ändern, um Koffein in dieser neuen Produktkategorie unter bestimmten Bedingungen zuzulassen, um die Sicherheit der Verbraucher zu gewährleisten.

**Öffentliche Konsultation:**
– Health Canada Rückmeldungen zu diesem Vorschlag, um mögliche Gesundheitsrisiken und -vorteile zu bewerten.
– Interessengruppen und die Öffentlichkeit sind eingeladen, während des Konsultationszeitraums Kommentare einzureichen. Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Website Health Canada.
Diese Initiative spiegelt die kontinuierlichen Bemühungen Health Canada wider, die Vorschriften zur Lebensmittelsicherheit zu bewerten und zu aktualisieren, um den Entwicklungen in der Branche und den Interessen der Verbraucher Rechnung zu tragen.

Nachrichten Region:
Nord-Amerika
Nachrichtenmarkt:
Kanada
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