Die zuständige Behörde Litauens hat eine Konsultation zum Status neuartiger Lebensmittel für eine Konfitüre aus unreifen weiblichen Zapfen von Pinus sylvestris L. (Waldkiefer) und den bei ihrer Herstellung gewonnenen Sirup abgeschlossen. Ziel war es, zu prüfen, ob diese Erzeugnisse gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartige Lebensmittel zugelassen werden müssen. Nach einer Überprüfung der verfügbaren Daten und der Verwendungsgeschichte kam Litauen zu dem Schluss, dass sowohl die konservierten Kiefernzapfen als auch der Sirup nicht als neuartige Lebensmittel gelten. Das bedeutet, dass sie in der EU ohne vorherige Zulassung als neuartige Lebensmittel auf den Markt gebracht werden können. In der Entscheidung werden entweder der traditionelle Verzehr oder die Bedingungen anerkannt, unter denen die Erzeugnisse nicht in den Geltungsbereich der Verordnung über neuartige Lebensmittel fallen. Dieses Ergebnis erlaubt den weiteren Verkauf und die Vermarktung in der EU ohne weitere Zulassung.

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Pinus sylvestris, Verordnung (EU) 2015/2283, Konsultation zu neuartigen Lebensmitteln, Status als traditionelles Lebensmittel, Geschichte der Verwendung von Lebensmitteln