Die zuständige Behörde Litauens hat eine Konsultation zum novel food eines Konservierungsmittels aus unreifen weiblichen Zapfen von Pinus sylvestris L. (Waldkiefer) und dem bei ihrer Herstellung entstehenden Sirup novel food abgeschlossen. Ziel war es, zu überprüfen, ob diese Produkte gemäß der Verordnung (EU) 2015/2283 als neuartige Lebensmittel zugelassen werden müssen. Nach Prüfung der verfügbaren Nachweise und der Verwendungsgeschichte kam Litauen zu dem Schluss, dass sowohl die konservierten Kiefernzapfen als auch der Sirup nicht als neuartige Lebensmittel gelten. Das bedeutet, dass sie ohne vorherige novel food auf den EU-Markt gebracht werden können. Die Entscheidung berücksichtigt entweder eine traditionelle Verzehrgeschichte oder Bedingungen, die die Produkte aus dem Geltungsbereich novel food herausnehmen. Dieses Ergebnis ermöglicht den weiteren Verkauf und die Vermarktung innerhalb der EU ohne weitere Genehmigung.

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Pinus sylvestris, Verordnung (EU) 2015/2283, Novel Food , Status als traditionelles Lebensmittel, Verwendungsgeschichte als Lebensmittel