"Das Dokument umreißt das Verfahren der gegenseitigen Anerkennung von Nahrungsergänzungsmitteln in Spanien. Nach diesem Prinzip können Nahrungsergänzungsmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat rechtmäßig vermarktet werden, in Spanien verkauft werden, auch wenn sie nicht vollständig den spanischen Vorschriften entsprechen. Wichtige Punkte: Gewährleistet den freien Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln innerhalb der EU bei gleichzeitiger Wahrung der Verbrauchersicherheit. Gilt für nicht harmonisierte Inhaltsstoffe, d. h. Stoffe, die in der EU nicht einheitlich geregelt sind. Die Unternehmen müssen Unterlagen einreichen, die belegen, dass das Produkt in einem anderen EU-Land legal vermarktet wird. Die spanischen Behörden werden die Anträge prüfen und die Einhaltung der Vorschriften beurteilen. Ziel ist es, Handelshemmnisse zu beseitigen und das Verfahren für Unternehmen zu vereinfachen. Dieses Verfahren trägt dazu bei, die Einfuhr und den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln in Spanien zu rationalisieren und gleichzeitig die behördliche Aufsicht zu gewährleisten."

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Europäische Union
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Spanien
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AESAN
Nahrungsergänzungsmittel