"Einführung einer Zulassungspflicht für recycelte Materialien: Es wird eine neue gesetzliche Bestimmung vorgeschlagen, die vorschreibt, dass importierte Lebensmittelutensilien, -behälter und -verpackungen, die aus recycelten Materialien hergestellt sind, vom MFDS auf Einhaltung der in Artikel 9-2 des Lebensmittelhygienegesetzes festgelegten Standards genehmigt werden müssen. Definition von rezyklierten Materialien: Recycelte Materialien sind definiert als Rohstoffe, die durch die Wiederaufbereitung von gebrauchten Lebensmittelutensilien, -behältern und -verpackungen zur Wiederverwendung gewonnen werden. Antrags- und Genehmigungsverfahren: Importeure müssen dem MFDS bestimmte Dokumente vorlegen, um eine Genehmigung für die Verwendung von recycelten Materialien zu erhalten. Die MFDS kann bei Bedarf zusätzliche Daten zur Sicherheitsüberprüfung anfordern. Erteilung und Aufhebung der Zulassung: Wenn die rezyklierten Materialien die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllen, stellt die MFDS eine offizielle Zulassungsbescheinigung aus. Jede Genehmigung, die durch falsche oder betrügerische Mittel erlangt wurde, wird jedoch mit sofortiger Wirkung widerrufen. Einfuhrverbot ohne Zulassung: Es ist verboten, Lebensmittelutensilien, -behälter und -verpackungen aus recycelten Materialien ohne die erforderliche MFDS-Zulassung einzuführen oder zu verkaufen. Sanktionen bei Zuwiderhandlung: Verstöße gegen diese Vorschrift (Einfuhr oder Verkauf nicht zugelassener Produkte) können mit einer Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe von bis zu 50 Millionen KRW oder beidem geahndet werden. Zeitplan für die Umsetzung: Das überarbeitete Gesetz soll 6 Monate nach der Verkündung in Kraft treten."
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