Das Zentrum für Lebensmittelsicherheit (CFS) von Hongkong schlägt Änderungen der Vorschriften vor, um die Erstickungsgefahr durch Konjak-haltige Geleesüßwaren, insbesondere Mini-Cup-Gelees, zu verringern. Obwohl Konjak von der Codex-Alimentarius-Kommission allgemein als sicherer Lebensmittelzusatzstoff angesehen wird, können seine feste Konsistenz und sein einzigartiges Design insbesondere für Kinder und ältere Menschen eine Erstickungsgefahr darstellen.Die vorgeschlagenen Änderungen der Lebensmittel- und Arzneimittelverordnung (Zusammensetzung und Labelling) (Kap. 132W) umfassen: Größenbeschränkung: Mini-Jelly-Süßwaren mit einer Höhe oder Breite von 45 mm oder weniger dürfen kein Konjak enthalten.Obligatorische Warnhinweise: Alle vorverpackten Konjak-haltigen Gelee-Süßwaren müssen einen zweisprachigen Warnhinweis tragen: Chinesisch: 注意:勿一口吞食,長者及兒童需在監護下食用. Englisch: Caution: Do not swallow whole. Elderly and children must consume under supervision.Die CFS bittet die Öffentlichkeit und die Industrie bis zum 8. Juni 2025 um Rückmeldungen zu diesen Vorschlägen. Kommentare können per E-Mail (jelly_consultation@fehd.gov.hk), Fax (2893 3547) oder Post (43/F, Queensway Government Offices, 66 Queensway, Hong Kong) eingereicht werden.

Nachrichten Region:
ASEAN
Nachrichtenmarkt:
HC Rot Nr. 18
Nachrichten Tags:
öffentliche Anhörung
Hongkong