"Das Zentrum für Lebensmittelsicherheit (CFS) in Hongkong schlägt Änderungen der Rechtsvorschriften vor, um die Erstickungsgefahr bei Konjak-haltigen Gelee-Süßwaren, insbesondere bei Minibechern, zu verringern. Obwohl Konjak von der Codex Alimentarius Commission im Allgemeinen als sicherer Lebensmittelzusatzstoff angesehen wird, können seine feste Konsistenz und sein einzigartiges Design ein Erstickungsrisiko darstellen, insbesondere für Kinder und ältere Menschen. Die vorgeschlagenen Änderungen der Lebensmittel- und Arzneimittelverordnung (Zusammensetzung und Kennzeichnung) (Cap. 132W) beinhalten: Größenbeschränkung: Gelee-Süßwaren in Minibechern mit einer Höhe oder Breite von 45 mm oder weniger dürfen keinen Konjak enthalten. Verpflichtender Warnhinweis: Alle vorverpackten konjakhaltigen Gelee-Süßwaren müssen einen zweisprachigen Warnhinweis tragen: Chinesisch: 注意:勿一口吞食,長者及兒童需在監護下食用。 Englisch: Caution: Nicht im Ganzen schlucken. Ältere Menschen und Kinder müssen unter Aufsicht verzehrt werden. Das CFS bittet die Öffentlichkeit und die Industrie um Rückmeldungen zu diesen Vorschlägen bis zum 8. Juni 2025. Kommentare können per E-Mail (jelly_consultation@fehd.gov.hk), Fax (2893 3547) oder Post (43/F, Queensway Government Offices, 66 Queensway, Hong Kong) eingereicht werden."

Nachrichten Region:
ASEAN
Nachrichtenmarkt:
HC Rot Nr. 18
Nachrichten Tags:
öffentliche Anhörung
Hongkong